Gemeinde Sinzing - Landkreis Regensburg
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Landkreis Regensburg

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.07.2010

Meldung vom 02.08.2010


 

 

Der Gemeinderat
 
Ø      billigt grundsätzlich die Planung für die Gestaltung der Ortsmitte Eilsbrunn in der Fassung vom 28.07.2010. Die Maßnahme wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung der Oberpfalz, in den Haushaltsjahren 2011, 2012 und 2013 durchgeführt. Die Teil- bzw. die Ausführungsplanung bzw. die Gestaltung bedarf jeweils der Zustimmung des Gemeinderates. Die Planer erhalten den Auftrag für die Detailplanung.
 
Ø      nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit und von der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hinsichtlich des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 61 „Adolph-Kolping-Straße“ und wird die eingegangenen Ausrechungen jeweils in einem gesonderten Beschluss behandeln,
 
Ø     nimmt Kenntnis von den Anregungen des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg und die Verwaltung wird die Anregungen in Ziffer 2.5.1 in die Hinweise zum Bebauungsplan aufnehmen;
 
Ø      beschließt, die Vorschriften der Art. 8 Abs. 1 und 2 DSchG des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege im Bebauungsplan aufzunehmen;
 
Ø      nimmt Kenntnis von der Stellungnahme des Vermessungsamtes Regensburg und wird die Empfehlung an den Vorhabenträger weitergeben;
 
Ø      nimmt von den Anregungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kenntnis und wird folgenden Hinweis in den Bebauungsplan aufnehmen:
Die Bauwerber werden ausdrücklich auf die bestehende Zumutbarkeit von Immissionen (Staub, Lärm, Geruch etc) hingewiesen, die bei einer ordnungsgemäßen und ortsüblichen Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen entstehen. Die im Rahmen der angrenzenden Landwirtschaft entstehenden Immissionen sind zu dulden.
 
Ø      beschließt, dass die Gemeinde in der Straßenplanung ausreichend Stellplätze für den Bring- und Abholdienst vorsehen wird. Durch die Bauleitplanung werden die bisherigen Personalparkplätze nicht beeinträchtigt. Die Anregung wird in der Ausbauplanung berücksichtigt. Außerdem ist die Gemeinde bemüht, die Haupterschließung des Kindergartens in den nächsten Jahren zu ermöglichen;
 
Ø      beschließt, dass der Telekom zwingend aufgegeben wird, die Erschließung des Neubaugebietes nur durch unterirdische Verlegung herzustellen. Gleichzeitig sollte die Telekom die Erschließung des Baugebietes mit Glasfaserkabel bis in das Grundstück vornehmen.
 
Ø      billigt die Änderung des Landratsamtes, Sachgebiet Bauleitplanung, des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wie in der Besprechung festgelegt;
 
Ø      beschließt, die Hinweise der Kommunalen Abfallentsorgung im Bebauungsplan aufzunehmen und zwar, dass die Parzellen 01, 02, 03, 04, 07 und 08 die Restmüll- und Altpapiertonnen, sowie die Sperrmüllgegenstände jeweils rechtzeitig am Abfuhrtag an der Adolph-Kolping-Straße bereitstellen müssen.
 
Ø      stimmt der Erhöhung des Kompensationsfaktors von 0,3 auf 0,5 zu. Gleichzeitig ist die nördlich gelegene Ausgleichsfläche im Bebauungsplan nicht mehr als Ausgleichsfläche dargestellt. Der Ausgleich des Eingriffs erfolgt auf dem Grundstück, das vom Vorhabenträger bereitgestellt wird (Fl. Nr. 815 und Fl. Nr. 791 je Gemarkung Sinzing). Dort erfolgt auch die weitere Ausgleichsmaßnahme. Obwohl die Festsetzung der Bäume und Sträucher entlang der Westgrenze nicht als Ausgleich anerkannt wird, soll die Baum- und Strauchreihe als Festsetzung beibehalten erden, da diese zur Abschirmung des Baugebietes sinnvoll und notwendig ist.
 
Die südwestliche Ausgleichsfläche wird noch konkretisiert, auch hinsichtlich der Maßnahmen, die auf der Fläche vorgesehen sind. Insbesondere soll diese Fläche als Streuobstwiese mit heimischen, gefährdeten Obstbäumen ausgewiesen werden. Außerdem werden noch Konkretisierungen vorgenommen, damit die künftigen Bauwerber Anregungen für die Ausbildung der Stützmauer und möglichen Einfriedung erhalten.
 
Ø      entspricht den Anregungen der Frau Kreisbaumeisterin Urte Kelm, die Firstrichtung der Häuer entlang des Kindergartens, also für die Bauparzellen 13 und 16 zu drehen. Die Bauparzellen 18 und 19 werden nicht gedreht, weil sich mit der hangseitigen Stellung ein besserer geordneter städtebaulicher Abschluss darstellen lässt. Der Anregung hinsichtlich der Dachneigung wird entsprochen. Diese wird von 22 bis 35 Grad festgelegt;
 
Ø      beschließt, dass auf der Bauparzelle Nr. 12 eine Bebauung ermöglicht wird. Damit hat der Gemeinderat die Bauleitplanung der 90er Jahre aufgegeben, die an dieser Stelle eine Grünfläche vorsah.
 
Ø      nimmt die Anregungen der Zukunftswerkstatt Agenda 21 in Sinzing – AK Siedlungsentwicklung, Verkehr und Wirtschaft auf. Folgende Stellungnahme wurde von der Gemeindeverwaltung abgegeben:
 
Auch der Gemeinde ist die Regenwasserversickerung ein großes Anliegen, so dass im Bebauungsplan festgesetzt wird, dass die Zufahrten zu den Garagen wasserdurchlässig ausgestattet werden dürfen. Außerdem werden Zisternen vorgeschrieben, die im Rahmen der Erschließung gleich hergestellt werden.
 
Die Ausgleichsfläche kann nicht als Parkfläche genutzt werden. Bei der Ausbauplanung für die Straße werden Parkflächen vorgesehen.
 
Nach den gesetzlichen Bestimmungen können die Maßnahmen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. Deshalb ist der Vorhabenträger auch berechtigt, die erforderliche Ausgleichsfläche auch außerhalb des Plangebietes festzusetzen.
 
Die an der südlichen Grundstücksgrenze vorgesehene Begrünung ist Teil des Ausgleiches und als Festsetzung zwingender Bestandteil des Bebauungsplanes.
 
Die Befürchtungen des AGENDA-Arbeitskreises, dass durch die Aufteilung auf verschiedene Bauleitplanverfahren die Gemeinde das Gesamte aus den Augen verliert bzw. nicht erkennt, sind unbegründet.
 
Die Gemeinde hat, um eine bauliche Entwicklung des Gebietes „Am Hohen Ranken“ voran zu bringen, eine Gesamtplanung für den Hohen Ranken in Auftrag gegeben. Da jedoch gleichzeitig erkennbar war, dass eine Planung für die Adolph-Kolping-Straße unabhängig vom Gesamtgebiet möglich ist und dieses Gebiet nur ein Mosaiksteinchen im Gesamtgefüge darstellt, hat die Gemeinde ihr Einverständnis dazu gegeben, dass dieser Bereich durch einen anderen Planer überplant wird.
 
Gleichwohl ist es natürlich im Interesse der Gemeinde, dass diese Planungen aufeinander abgestimmt werden. Dies ist ureigenste Aufgabe der Gemeinde und wird von dieser auch wahrgenommen. Auch durch eine Vielzahl an Planern erreicht die Gemeinde eine städtebauliche Auflockerung, weil jeder Architekt eine eigene Handschrift hat und dadurch eine Uniformität vermieden wird.
 
Der Gemeinde bzw. dem Gemeinderat Sinzing obliegt bei einer mosaikweisen Umsetzung der Bauleitplanung selbstverständlich ein höherer Koordinierungsaufwand, jedoch ist die Gemeinde bzw. der Gemeinderat in der Lage, dieser Aufgabe gerecht zu werden.
 
Ø            nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Adolph-Kolping-Straße“ wird für das weitere Bauleitplanverfahren gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Adolph-Kolping-Straße“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der ‚Auslegung zu benachrichtigen;
 
Ø            billigt die Pläne für die Erschließung des Baugebietes „Adolph-Kolping-Straße“;
 
Ø            nimmt Kenntnis vom Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008. Dieser wird als ausreichend i.S. des Art. 102 GO anerkannt;
 
Ø            beschließt der Verwaltung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 auszusprechen;
 
Ø            beschließt, den Auftrag zur Lieferung eines Fahrgestells (Los 1) für ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10/6) der FF Viehhausen an die Firma Daimler AG Mercedes Benz (Regensburg) mit einer Auftragssumme von 69.436,50 EUR zu erteilen;
 
Ø            beschließt den Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugaufbaus (Los 2) für ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10/6) der FF Viehhausen an die Firma Rosenbauer (Passau), mit einer Auftragssumme von 188.340,11 EUR zu erteilen;
 
Ø            beschließt den Auftrag zur Lieferung der Beladung (Los 3) für ein Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 10/6) der FF Viehhausen an die Firma Rosenbauer (Passau) mit einer Auftragssumme von 13.640,14 EUR zu erteilen;
 
Ø            beschließt, die neu gebaute Wegstrecke des „Fuß- und Radweges von Bergmatting nach Saxberg“ Fl.-Nr. 44/2 und 321/11 je der Gemarkung Bergmatting zum beschränkt-öffentlichen Fuß- und Radweg zu widmen,
 
Ø            nimmt vom Beteiligungsbericht des Kommunalunternehmen für Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde Sinzing (KUS) Anstalt des öffentlichen Rechts vom 01.01. bis 31.12.2009 Kenntnis.